Allgemeine Geschäftsbedingungen
FORMED AUTOMATION LTD
(B2B — Stand 18.05.2026)
§ 1 — Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen FORMED AUTOMATION LTD („FORMED") und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Kunde").
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, FORMED stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§ 2 — Vertragsgegenstand
(1) FORMED erbringt individuell entwickelte Dienstleistungen im Bereich digitaler Prozessoptimierung, Automatisierung, künstlicher Intelligenz, Software-Integration, Systemarchitektur, Datenverarbeitung, digitaler Transformation sowie technologischer Beratung.
(2) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist das jeweilige Angebot.
(3) FORMED schuldet die fachgerechte Implementierung der vereinbarten technischen Funktionalitäten. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere Umsätze, Lead-Volumen oder Conversion-Raten, ist nicht geschuldet.
(4) Soweit nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart, handelt es sich bei den Leistungen von FORMED um Dienstleistungen.
(5) Als „Projekt" im Sinne dieser AGB gilt jede im jeweiligen Angebot gesondert definierte Leistungseinheit mit eigenständigem Leistungsumfang und Vergütungsregelung.
§ 2a — VorOp-Gespräch (Vorvertragliche Diagnose-Leistung)
(1) Das „VorOp-Gespräch" ist eine eigenständige, kostenpflichtige Vorab-Leistung von FORMED, die der Bedarfsermittlung, der Auswertung einer vorangegangenen Diagnose-Umfrage sowie der Erarbeitung eines konkreten Lösungsvorschlags dient.
(2) Die Vergütung des VorOp-Gesprächs beträgt 1.000,00 € (in Worten: eintausend Euro). Die Zahlung erfolgt ausschließlich vorab über den Zahlungsdienstleister Stripe (siehe § 7 Abs. 10).
(3) Schließt der Kunde innerhalb von zwölf Monaten nach Durchführung des VorOp-Gesprächs einen Folgevertrag mit FORMED über eine Setup-, Projekt- oder Retainer-Leistung ab, so wird die Vergütung des VorOp-Gesprächs auf die Vergütung des Folgevertrags angerechnet. Als Folgevertrag im Sinne dieses Absatzes gilt jeder kostenpflichtige Vertrag mit einem Mindestauftragswert von 5.000,00 € netto.
(4) Schließt der Kunde keinen Folgevertrag oder erfolgt der Vertragsschluss außerhalb der Frist nach Abs. 3, verbleibt die Vergütung für das VorOp-Gespräch endgültig bei FORMED. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
(5) Der Leistungsumfang des VorOp-Gesprächs umfasst regelmäßig:
- Auswertung der vom Kunden bereitgestellten Diagnose-Daten,
- ein Live-Gespräch im vereinbarten Format (Video- oder Telefonkonferenz) im Umfang von bis zu 60 Minuten,
- Übermittlung eines schriftlichen Lösungsvorschlags bzw. Angebots im Anschluss.
(6) Mit Beginn der Auswertung der Diagnose-Daten bzw. spätestens mit Durchführung des Live-Gesprächs gilt die Leistung als erbracht. Eine erfolgsabhängige Vergütung wird nicht geschuldet.
§ 3 — Vertragsschluss
(1) Angebote von FORMED sind freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder durch Auftragsbestätigung zustande.
§ 4 — Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Zugänge, API-Keys, Systeme und Inhalte rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von FORMED.
(3) FORMED ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte zu erbringen.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist FORMED berechtigt, vereinbarte Fristen angemessen zu verlängern und Mehraufwand gesondert abzurechnen.
(5) Vereinbarte Leistungsfristen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden und gelten nicht als Fixtermine, sofern sie nicht ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
§ 5 — Leistungsänderungen (Change-Request)
(1) Änderungen, Erweiterungen oder Anpassungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung (Change-Request).
(2) FORMED ist berechtigt, für Leistungsänderungen eine zusätzliche Vergütung zu verlangen.
(3) Bis zur schriftlichen Einigung über einen Change-Request besteht keine Verpflichtung von FORMED zur Umsetzung der angefragten Änderung.
(4) Verzögerungen aufgrund von Änderungsanforderungen gehen nicht zu Lasten von FORMED.
§ 6 — Abnahme
(1) FORMED zeigt dem Kunden die Fertigstellung der Leistung in Textform an. Die Leistung gilt als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang dieser Mitteilung wesentliche Mängel in Textform rügt.
(2) FORMED ist berechtigt, in sich abgeschlossene Teilleistungen gesondert zur Abnahme zu stellen.
(3) Erfolgt eine produktive Nutzung der Leistung durch den Kunden oder wird die Leistung ohne wesentliche Einschränkungen in den operativen Betrieb übernommen, gilt dies ebenfalls als Abnahme.
(4) Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(5) Bei wesentlichen Mängeln ist FORMED zunächst zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt.
(6) Ein Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung setzt mindestens zwei erfolglose Nachbesserungsversuche voraus.
(7) Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 7 — Vergütung
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
(2) Sofern nicht anders geregelt, sind 50 % der Setup-Fee bei Beauftragung und 50 % nach Live-Setzung fällig.
(3) Retainer-Leistungen sind monatlich im Voraus zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung des Retainers besteht unabhängig vom tatsächlichen Umfang der Inanspruchnahme der Leistungen.
(4) Zahlungsziel: 7 Tage ab Rechnungsstellung.
(5) Im Falle des Zahlungsverzugs ist FORMED berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
(6) Bei Zahlungsverzug ist FORMED berechtigt, Leistungen auszusetzen.
(7) Befindet sich der Kunde länger als 30 Tage in Zahlungsverzug, ist FORMED berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(8) Die Wiederaufnahme ausgesetzter Leistungen erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich sämtlicher offener Forderungen.
(9) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von FORMED ausdrücklich anerkannt sind.
(10) Online-Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd („Stripe") abgewickelt. Mit Auswahl des Zahlungswegs willigt der Kunde in die Übermittlung der zur Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten an Stripe ein. Es gelten ergänzend die Datenschutzhinweise von Stripe.
(11) FORMED AUTOMATION LTD ist eine im Vereinigten Königreich registrierte Limited ohne UK-VAT-Registrierung (below threshold). Sämtliche Rechnungsstellung erfolgt daher ohne Ausweis von Umsatzsteuer. Das Reverse-Charge-Verfahren findet keine Anwendung. Steuerliche Pflichten des Kunden in dessen Sitzstaat bleiben hiervon unberührt; der Kunde ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung in seinem Staat selbst verantwortlich.
(12) Bei Online-Zahlungen gilt der Vertrag mit Eingang der Zahlungsbestätigung des Zahlungsdienstleisters bei FORMED als geschlossen. § 3 bleibt im Übrigen unberührt.
§ 8 — Laufzeit und Kündigung
(1) Retainer-Verträge haben die im Angebot festgelegte Mindestlaufzeit.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind sie mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(4) Im Falle einer vorzeitigen Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen sowie vertraglich gebundene Aufwände zu vergüten.
(5) Eine Teilkündigung einzelner Projektphasen oder Teilleistungen ist nur zulässig, sofern diese vertraglich ausdrücklich als selbstständige und wirtschaftlich abgrenzbare Einheiten vereinbart wurden.
(6) Nach Vertragsbeendigung ist FORMED nicht zur weiteren Leistungserbringung verpflichtet. Eine etwaige Unterstützung bei Übergabe oder Datenexport erfolgt gesondert gegen Vergütung.
§ 9 — Haftung
(1) FORMED haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FORMED nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Die Haftung von FORMED ist der Höhe nach auf den Auftragswert des jeweiligen Projekts, höchstens jedoch auf 12 Monatsvergütungen begrenzt. Maßgeblich ist der Nettobetrag.
(5) Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(6) Die Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde keine dem Stand der Technik entsprechenden Datensicherungen vorgenommen hat.
(7) FORMED übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen von Drittanbieter-Systemen, insbesondere APIs, KI-Provider (z. B. OpenAI), CRM-Systeme und Kommunikationsplattformen. Diese liegen außerhalb des Einflussbereichs von FORMED.
(8) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(9) Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von FORMED.
§ 10 — Drittanbieter und externe Abhängigkeiten
(1) FORMED nutzt gegebenenfalls Dienste Dritter (z. B. Google API, CRM-Systeme, E-Mail-Anbieter).
(2) Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle dieser Drittanbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs von FORMED.
(3) Solche Änderungen oder Einschränkungen begründen keinen Mangel der Leistung, sofern FORMED die vertraglich geschuldete Implementierung ordnungsgemäß vorgenommen hat.
(4) FORMED schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit von Drittanbieterdiensten.
(5) Der Kunde ist für die IT-Sicherheit seiner eigenen Systeme, Zugangsdaten und Infrastruktur verantwortlich.
§ 11 — Höhere Gewalt
(1) In Fällen höherer Gewalt verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
(2) Gleiches gilt für Ausfälle oder Einschränkungen von Drittanbietern, die außerhalb des Einflussbereichs von FORMED liegen.
(3) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 12 — Keine Erfolgsgarantie
(1) FORMED übernimmt keine Garantie für Umsätze, Lead-Mengen, Conversion-Raten oder wirtschaftliche Ergebnisse.
(2) Der wirtschaftliche Erfolg hängt von externen Faktoren ab, insbesondere Marktbedingungen, Angebotsqualität und Vertriebsleistung des Kunden.
(3) Bei der Nutzung von KI-gestützten Systemen oder automatisierten Entscheidungsmodellen können Ergebnisse fehlerhaft, unvollständig oder interpretationsbedürftig sein. FORMED schuldet keine inhaltliche Richtigkeit automatisiert erzeugter Inhalte oder Entscheidungen.
§ 13 — Rechtmäßige Nutzung
(1) Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte, Datenquellen und der Nutzung der implementierten Systeme. Dies gilt insbesondere für datenschutzrechtliche, wettbewerbsrechtliche und telekommunikationsrechtliche Anforderungen sowie für Marketing-, Leadgenerierungs- und Kommunikationsmaßnahmen.
(2) Der Kunde stellt FORMED von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung durch den Kunden beruhen.
§ 14 — Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an individuell erstellten Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung. Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung ist nur mit Zustimmung von FORMED zulässig.
(2) Eigentums- und Urheberrechte an generischen Systemen, Templates, Frameworks und Know-how verbleiben bei FORMED. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Entwicklungsdokumentationen oder internen Strukturierungen besteht nur, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 15 — Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über sämtliche nicht öffentlich bekannten Informationen.
(2) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus für die Dauer von fünf Jahren.
§ 16 — Referenznutzung
(1) FORMED ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
§ 17 — Datenschutz
(1) Soweit FORMED personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags.
§ 18 — Haftungsfreistellung bei Drittansprüchen
(1) Der Kunde stellt FORMED von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung oder rechtswidrigen Nutzung durch den Kunden beruhen. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 19 — Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist — soweit zulässig — Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. FORMED ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.